Veröffentlichte Grabarten
Für den Neuen Südfriedhof werden folgende Obergruppen genannt:
- Erdgräber,
- Urnengräber,
- Urnennischen,
- Grüfte und Mausoleen,
- Bestattungen unter Bäumen.
Innerhalb dieser Gruppen können sich Lage, Belegung, Nutzungsdauer, Verlängerbarkeit, Pflege und Gestaltungsfreiheit deutlich unterscheiden. Nicht jede Variante ist jederzeit verfügbar.
Ruhefrist
Die veröffentlichte Ruhefrist beträgt zehn Jahre. Sie ist nicht automatisch mit der Dauer eines Nutzungsrechts gleichzusetzen. Welche Frist und welche Verlängerungsmöglichkeit für einen konkreten Erwerb gelten, muss die Verwaltung anhand der Grabart erläutern.
Auswahl sinnvoll vergleichen
Fragen Sie vor einer Entscheidung:
- Ist die gewünschte Grabart aktuell verfügbar?
- Handelt es sich um ein Reihen-, Wahl- oder gemeinschaftliches Angebot?
- Wer übernimmt laufende Pflege und Verkehrssicherung?
- Welche Bepflanzung und welches Grabmal sind zulässig?
- Welche Leistungen und Gebühren kommen zusätzlich hinzu?
- Kann das Nutzungsrecht verlängert oder übertragen werden?
Baumbezogene Bestattung
Bestattungen unter Bäumen gehören ausdrücklich zum Angebot. Daraus folgt nicht, dass jede Baumfläche individuell bepflanzt oder mit einem eigenen Grabmal gestaltet werden darf. Lassen Sie sich die konkrete Form, Kennzeichnung und Pflegeverantwortung vor einer Entscheidung schriftlich erläutern.
Verbindliche Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung.